Gebühr für Inaktivität des Olymptrade-Kontos
Die Regulierung von Nichthandelsgeschäften und die Richtlinien von KYC/AML Olymptrade behält sich das Recht vor, eine Ruhegebühr für einen langen Zeitraum der Inaktivität eines Benutzerkontos zu erheben. Ausführliche Informationen zu dieser Bedingung finden Sie in diesen FAQ. Aufgrund der Regulierung von Nichthandelsgeschäften und der KYC/AML-Richtlinie behält sich Olymptrade das Recht vor, für einen langen Zeitraum der Inaktivität eines Benutzerkontos eine Ruhegebühr zu erheben. Detaillierte Informationen zu dieser Erkrankung finden Sie in diesen FAQ.
Wird mir die Inaktivitätsgebühr berechnet?
Wenn Sie ein aktiver Nutzer unserer Plattform sind, wird für Ihr Konto keine Gebühr erhoben. Die Gebühr gilt nur für Kunden, die 180 Tage lang keine Trades auf einem realen Konto getätigt oder nicht-handelsbezogene Vorgänge (Einzahlungs- oder Auszahlungsaktivitäten) durchgeführt haben.
Wie hoch ist die Abonnementgebühr?
Es handelt sich um 10 $ (zehn US-Dollar) pro Monat oder den gleichen Betrag in einer anderen Währung, wenn die Währung des Benutzerkontos nicht USD ist.
Wie oft wird die Abonnementgebühr erhoben?
Die Abonnementgebühr wird einmal im Monat erhoben, wenn der Benutzer inaktiv bleibt.
Wird der Saldo eines inaktiven Kontos negativ, wenn nicht genügend Guthaben darauf vorhanden ist?
Wenn auf dem Konto des inaktiven Benutzers kein Guthaben vorhanden ist, wird diese Gebühr nicht erhoben.
Auf meinem Konto befindet sich kein Echtgeld, aber ich habe einen Einzahlungsbonus darauf. Was passiert mit meinem Bonus?
Der Einzahlungsbonus wird vollständig storniert, wenn kein echtes Guthaben auf dem Kundenkonto vorhanden ist oder der Guthabenbetrag nicht ausreicht, um die monatliche Gebühr zu bezahlen.
Welches Rechtsdokument legt die Bedingungen für die Erhebung einer Abonnementgebühr fest?
In Absatz 3.5 der Verordnung über nicht handelsbezogene Geschäfte und der KYC/AML-Richtlinie heißt es:
„Wenn der Firmenkunde 6 Monate lang keine Vorgänge im Handelsterminal durchgeführt hat, die zu einer Änderung des Kontostands des Kunden geführt haben, behält sich das Unternehmen das Recht vor, eine Abonnementgebühr (Provision) für die Bereitstellung des Zugangs zum Handelsterminal zu erheben. Die Höhe und das Verfahren zur Erhebung der Abonnementgebühr werden vom Unternehmen nach eigenem Ermessen festgelegt.“ (siehe die Verordnung).